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Die Geschichte des Böllerschießens reicht zurück bis in das 14./15. Jahrhundert. Geschossen wird an kirchlichen sowie weltlichen Festen. Die Böller sind in der Regel Vorderlader und werden mit Böllerpulver befüllt.
Die "1. Böllerschützen Straubing" sind eine Untergruppe der Aitrachschützen Ittling e.V.. Wir wurden im Jahre 1999 gegründet und haben uns der Brauchtumspflege verschrieben.
Gerd Hippe 1. Schußmeister
Andrea Helmbrecht 2. Schußmeister
Gerhard Lehermeier Ehrenschussmeister
Unsere Böllerordnung steht hier zum Download zur Verfügung.
- Versager
- 2,50 €
- Vor- oder Nachschießen
- 2,50 €
- Schussabgabe abseits der vorgegebenen Richtung
- 2,50 €
- unsachgemäße Handhabung des Böllers
- 2,50 €
- Böllerzubehör fehlt
- 2,00 €
- mit Pulvertasche rauchen (Abstand 5m)
- 5,00 €
- nicht gereinigter Böller
- 1,50 €
- Erlaubnis fehlt
- 2,50 €
- unentschuldigtes Fernbleiben von Training oder Veranstaltungen
- 2,50 €
- Ablegen von Kleidung ohne Anordnung
- 2,00 €
- unvollständige Kleidung
- 2,00 €
- Knopf offen oder fehlt
- 1,00 €
- je 5 Minuten zu spät kommen
- 1,00 €
- Zuwiderhandlung der Pflege von bayerischer Sprache im Böllergewand
- 0,50 €
- Bei Veranstaltungen mit Kirchgang: Fernbleiben der Messe
- 2,50 €
- sichtbare Haut zwischen Lederhose und Socken (pro Hax´n)
- 1,00 €
- O´gschneits Taschentuch in der Öffentlichkeit präsentieren
- 1,00 €
- Böllerkameraden mit Familiennamen statt Vornamen angesprochen
- 1,00 €
Bei allgemeinen Zuwiderhandlungen im Böllergewand wird das Bußgeld vor Ort von der Mehrheit beschlossen.
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