Über den Sport

Die Geschichte des Böllerschießens reicht zurück bis in das 14./15. Jahrhundert. Geschossen wird an kirchlichen sowie weltlichen Festen. Die Böller sind in der Regel Vorderlader und werden mit Böllerpulver befüllt.

Die "1. Böllerschützen Straubing" sind eine Untergruppe der Aitrachschützen Ittling e.V.. Wir wurden im Jahre 1999 gegründet und haben uns der Brauchtumspflege verschrieben.

Mitglieder

Gerd Hippe
1. Schußmeister

Andrea Helmbrecht
2. Schußmeister

Joachim Voigt
Kassier

Max Scherer
Schriftführer

Gerhard Lehermeier
Ehrenschussmeister

Karlheinz Graf

Cornelia Graf

Hermann Englberger

Mathias Haindl

Bernhard Helmbrecht sen.

Reinhard Helmbrecht

Bernhard Helmbrecht jun.

Martin Hirtreiter

Franz Wagner

Franz Rohrmeier

Christian Wagner

Bernd Marschner

Böllerordnung

Unsere Böllerordnung steht hier zum Download zur Verfügung.

Bußgeldkatalog

  • Versager
  • 2,50 €
  • Vor- oder Nachschießen
  • 2,50 €
  • Schussabgabe abseits der vorgegebenen Richtung
  • 2,50 €
  • unsachgemäße Handhabung des Böllers
  • 2,50 €
  • Böllerzubehör fehlt
  • 2,00 €
  • mit Pulvertasche rauchen (Abstand 5m)
  • 5,00 €
  • nicht gereinigter Böller
  • 1,50 €
  • Erlaubnis fehlt
  • 2,50 €
  • unentschuldigtes Fernbleiben von Training oder Veranstaltungen
  • 2,50 €
  • Ablegen von Kleidung ohne Anordnung
  • 2,00 €
  • unvollständige Kleidung
  • 2,00 €
  • Knopf offen oder fehlt
  • 1,00 €
  • je 5 Minuten zu spät kommen
  • 1,00 €
  • Zuwiderhandlung der Pflege von bayerischer Sprache im Böllergewand
  • 0,50 €
  • Bei Veranstaltungen mit Kirchgang: Fernbleiben der Messe
  • 2,50 €
  • sichtbare Haut zwischen Lederhose und Socken (pro Hax´n)
  • 1,00 €
  • O´gschneits Taschentuch in der Öffentlichkeit präsentieren
  • 1,00 €
  • Böllerkameraden mit Familiennamen statt Vornamen angesprochen
  • 1,00 €

Bei allgemeinen Zuwiderhandlungen im Böllergewand wird das Bußgeld vor Ort von der Mehrheit beschlossen.